Bestandteile der theoretischen Ausbildung gemäß §42 Abs.2 Nr.3 Luft PersV Bewerber ohne fliegerische Vorausbildung:
Theorie-Unterricht
(min. 60 Std. in den Fächern: Luftrecht, Navigation, Technik, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen). Allgemeine Luftfahrzeug-Kenntnisse werden vermittelt.
Die Theorie-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.
Einweisung in Pyrotechnik
Die Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter
Flugfunk
(BZF I oder II)
Die Prüfung erfolgt durch eine extern zugelassene Prüfstelle
Bestandteile der praktischen Ausbildung gemäß §42 Abs.2 Nr.4 Luft PersV Bewerber ohne fliegerische Vorausbildung zum...
...UL-Piloten für Dreiachser
...UL-Piloten für Trike
Mindestens 30 Flugstunden, davon
Starts und Landungen auf verschiedenen Plätzen
Außen-Lande-Übung mit Fluglehrer
min. 5 Flugstunden im Alleinflug
Min. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von min. 200 km mit Zwischenlandung
min. 3 Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km mit Zwischenlandung auf einem fremden Flugplatz
Einweisung in besondere Flugzustände sowie das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
Mindestens 25 Flugstunden, davon
Starts und Landungen auf verschiedenen Plätzen
Außen-Lande-Übung mit Fluglehrer
min. 10 Flugstunden mit Fluglehrer vor dem ersten Alleinflug
min. 5 Flugstunden im Alleinflug
Min. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von min. 100 km mit Zwischenlandung
min. 3 Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
Einweisung in besondere Flugzustände sowie das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch
Die Prüfung erfolgt jeweils durch den Prüfungsrat
Sie haben bereits einen Pilotenschein und möchten wissen, ob und in wie weit dieser die Ausbildungsrichtlinien verändert?